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   BVerwG, 28.10.1965 - II C 57.63   

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BVerwG, 28.10.1965 - II C 57.63 (https://dejure.org/1965,287)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1965 - II C 57.63 (https://dejure.org/1965,287)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - II C 57.63 (https://dejure.org/1965,287)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1966, 341
  • DÖV 1966, 507
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - II C 57.63
    Der Senat hat den Sinn und die Bedeutung dieser Vorschrift schon in seinem Urteil vom 10. März 1964 (BVerwGE 18, 124 ff.) erörtert und dort ausgeführt, daß die Beiladung aus Gründen der Prozeßökonomie, der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens eine Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils auch gegenüber dem beteiligten Dritten (§ 121 VwGO) herbeiführen soll und daß sie schon dann geboten ist, wenn ein Sachurteil, das auch dem Dritten gegenüber nur einheitlich ergehen kann, möglich ist (BVerwGE 18, 127 [BVerwG 10.03.1964 - II C 97/61]/128).

    Wann die Entscheidung auch dem Dritten gegenüber nur einheitlich ergehen kann, bestimmt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (BVerwGE 18, 125 [BVerwG 10.03.1964 - II C 97/61]).

    Die Rechtslage ist insoweit die gleiche wie in dem Fall, der dem erwähnten früheren Urteil (BVerwGE 18, 124 [127/129]) zugrunde lag.

    Denn die Beiladung des Dritten ist, wie der Senat (BVerwGE 18, 126 [BVerwG 10.03.1964 - II C 97/61]/127) ausgeführt hat, nicht nur in den - seltenen - Fällen notwendig, in denen die Entscheidung ohne die Beteiligung des Dritten nicht rechtswirksam und deshalb nicht einmal zwischen den Streitbeteiligten rechtskräftig werden könnte.

    Sache an das Berufungsgericht zurückverweisen, damit die notwendige Beiladung nachgeholt werden kann (vgl. BVerwGE 18, 128 [BVerwG 10.03.1964 - II C 97/61]).

  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - II C 57.63
    Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß dem Beamten jedenfalls solche dienstlichen Aufgaben, die ihm eine leitende Stellung und Vorgesetztenbefugnisse verleihen, nur aus ermessensfehlerfreien Gründen entzogen werden dürfen (vgl. BVerwGE 14, 84 [87]).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Bd. 16 S. 280], vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [DVBl. 1966, 341 = DÖV 1966, 507], vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 95.63 - [ZBR 1967, 83 = DÖV 1966, 796] und vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1]).

    "Der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann ferner dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso o.a. BVerwG II C 57.63 und BVerwG II C 95.63).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob an dieser - an die in BVerwGE 14, 84 abgedruckte, in erster Linie die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes betreffende Entscheidung anknüpfenden (vgl. insbesondere u.a. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [a.a.O.]) - Rechtsprechung in dieser oder modifizierter Form festzuhalten ist, etwa u.a. im Sinne des letzten Satzes des angeführten Zitats ohne das Wort "zudem".

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 29.78

    Rechtsschutzgewährung bei Umsetzung eines Beamten - Ermessenserwägungen des

    Bd. 16 S. 280], vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [DVBl. 1966, 341 = DÖV 1966, 507], vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 95.63 - [ZBR 1967, 83 = DÖV 1966, 796] und vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1]).

    "Der Ermessens Spielraum des Dienstherrn kann ferner dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso o.a. BVerwG II C 57.63 und BVerwG II C 95.63).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob an dieser - an die in BVerwGE 14, 84 abgedruckte, in erster Linie die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes betreffende Entscheidung anknüpfenden (vgl. insbesondere u.a. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [a.a.O.]) - Rechtsprechung in dieser oder modifizierter Form festzuhalten ist, etwa u.a. im Sinne des letzten Satzes des angeführten Zitats ohne das Wort "zudem".

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80

    Beamtenrecht - Körperschaft - Umbildung - Gleichzuwertendes Amt

    'Der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann ferner dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso o.a. BVerwG II C 57.63 und BVerwG II C 95.63).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob an dieser - an die in BVerwGE 14, 84 abgedruckte, in erster Linie die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes betreffende Entscheidung anknüpfenden (vgl. insbesondere u.a. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [a.a.O.]) - Rechtsprechung in dieser oder modifizierter Form festzuhalten ist, etwa u.a. im Sinne des letzten Satzes des angeführten Zitats ohne das Wort 'zudem'.

  • BVerwG, 12.12.1973 - IV C 76.71

    Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des

    Sie wird dagegen in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesfinanzhof bejaht (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1963 - BVerwG V C 96.62 - [BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62]], vom 10. März 1964 - BVerwG II C 97.61 - [BVerwGE 18, 124], vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - [DÖV 1966, 507], vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 [NJW 1966, 1530], vom 26. August 1966 - BVerwG VII C 98.65 - in BVerwGE 24, 354 [BVerwG 26.08.1966 - VII C 98/65] [355], vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 129.62 - [BVerwGE 36, 188]; vgl. auch Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 104; DVBl. 1973, 451]; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 1966 - IV 258.63 - [BFH 85, 464], vom 22. November 1968 - III R 37.68 - in BFH 94, 523 [526 f.] und vom 18. Dezember 1970 - VI R 248.69 - in BFH 101, 478 [480]).
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68

    Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren -

    Das Berufungsurteil ist nicht schon deshalb aufzuheben, weil in den Vorinstanzen die notwendige Beiladung (vgl. § 65 Abs. 2 VwGO) des an die Stelle des Klägers als Leiters des Schlachthofes der Beklagten berufenen Oberveterinärrats Dr. W. unterblieben ist (vgl. hierzu BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62] und 18, 124; Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - [DVBl. 1966, 341]).
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65

    Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines

    Ähnlich liegt es bei der Klage gegen die Entziehung der allgemeinen Vertretung des Oberkreisdirektors im Hinblick auf den Beamten, dem die Vertretung neu übertragen worden ist (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - [DVBl. 1966, 341 = DÖV 1966, 507]).
  • BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 111.75

    Autorennveranstalter - Notwendige Beiladung - Straßenanlieger - Vorläufige

    Das ist inbesondere dann der Fall, wenn bei der Anfechtung einer Wahl die Stellung des Gewählten beseitigt werden soll oder wenn die Ernennung eines Beamten von einem übergangenen Mitbewerber mit dem Ziel angefochten worden ist, selbst an seiner Stelle ernannt zu werden (Urteil des II. Senats vom 10. März 1964 - BVerwG II C 97.61 - [BVerwGE 18, 124]; ähnlich Urteil des II. Senats vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - [DVBl. 1966, 341 = DÖV 1966, 507]).
  • BVerwG, 17.08.1970 - II B 6.70

    Vorliegen eines anfechtbaren Verwaltungsaktes bei der Entziehung oder Änderung

    Bei Bejahung auch dieser Voraussetzungen steht die Entscheidung über die Entziehung oder Änderung dienstlicher Aufgaben grundsätzlich im Ermessen des Dienstherrn und ist der Beamte demgegenüber nur dagegen rechtlich geschützt, daß ihm seine Dienstgeschäfte ermessensfehlerhaft entzogen werden (BVerwGE 14, 84 [87]; Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG II C 94.60 - [DÖD 1962 S. 155], vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 43.64 -, vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - [DVBl. 1966 S. 341; DÖV 1966 S. 507], vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 95.63 - [ZBR 1967 S. 83; DÖV 1966 S. 796; VerwRspr.
  • BVerwG, 13.08.1968 - II C 63.65

    Versetzung eines Lehrers von einer Lehrerbildungsanstalt an ein Gymnasium -

    Die Annahme, daß ein Beamter des höheren Dienstes davor geschützt sei, anstelle der ihm zunächst übertragenen Aufgaben des gehobenen Dienstes Aufgaben des höheren Dienstes übernehmen zu müssen, die seinem Amte (im statusrechtlichen Sinne) entsprechen, steht zudem im Widerspruch zu dem beamtenrechtlichen Grundsatz, daß der Beamte nicht ein "Recht am Amt", d.h. nicht ein Recht auf ungeschmälerte Ausübung der ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben hat, sondern eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines Amtes (im statusrechtlichen Sinne), seines Ausbildungsstandes und der seinem Amte entsprechenden Laufbahn hinnehmen muß (vgl. BVerfGE 8, 332, 345 [BVerfG 02.12.1958 - 1 BvL 27/55]; BVerwGE 3, 226, 228 [BVerwG 28.03.1956 - II C 301/54] und 14, 84, 87; Urteile vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - [DVBl. 1966 S. 341], vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 95.63 - [ZBR 1967 S. 83, 85] und vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - [ZBR 1968 S. 218]; Urteil des Bundesdisziplinarhofs vom 24. März 1966 - II D 2/66 - [ZBR 1966 S. 383, 384]).
  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 95.63

    Rechtsmittel

    In Bestätigung und Ergänzung der vom V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62] [24]) eingeleiteten Rechtsprechung hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden, daß ein Fall der notwendigen Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO u.a. dann vorliegt, wenn der Kläger einen Verwaltungsakt anficht, der zugleich ihn belastet und einen Dritten begünstigt (BVerwGE 18, 124 [126] und Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 -).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 2 B 67.81

    Verwaltungsaktualität von Umsetzungen und Änderungen des einem Beamten

  • BVerwG, 02.07.1971 - II CB 24.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 112.75

    Eine von der Tatsacheninstanz unterlassene Beiladung als ein die Zulassung der

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV B 60.69

    Benennung einer Straße - Notwendigkeit einer Beiladung - Befugnis zur

  • BVerwG, 17.07.1967 - II B 37.67

    Begriff des Amts im statusrechtlichen und im funktionellen Sinne - Zulässigkeit

  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 105.67

    Beauftragung eines hauptamtlichen Beamten eines Kreises mit der allgemeinen

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